Seit dem 1. Oktober 2007 ist der Energiepass - dann Energieausweis genannt - auf der Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie gesetzliche Pflicht. Er betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeobjekte (Nichtwohngebäude). Bei Neubauten, größeren Umbauten und Sanierungen, bei denen eine energetische Berechnung durchgeführt wurde, ist im Anschluss an die Baufertigstellung ein Bedarfs-Energieausweis auszustellen. Bei bestehenden Gebäuden ist ein Energieausweis vom Eigentümer im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels auf Verlangen vorzulegen. Stichtag für Gebäude mit Fertigstellung bis 1965: 1. Juli 2008. Alle übrigen Wohngebäude: 1. Januar 2009. Stichtag für Nichtwohngebäude: 1. Juli 2009. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, besteht keine Verpflichtung. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Das Ziel ist Energieeinsparung und damit Klimaschutz.
Ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs wird immer noch für Raumwärme und Warmwasserbereitung "verheizt". Das führt nicht nur zu hohen Umweltbelastungen, sondern auch zu unnötigen Kosten, die Hauseigentümer und Mieter zu tragen haben.
Der (bedarfsorientierte) Energieausweis lässt die energetische Qualität des Gebäudes für jeden erkennbar werden. Dadurch wird die Markttransparenz auf dem Immobilienmarkt gesteigert und es werden Anreize für die energetische Sanierung des Gebäudebestands geschaffen.
Der Energieausweis bietet eine wichtige Entscheidungshilfe bei Anmietung oder Kauf von Wohnraum. Eine gute Bewertung des Gebäudes kann Vermietung oder Verkauf erleichtern.
Eine Umfrage des Instituts Emnid aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass 72% der Befragten den Energieverbrauch bei Kauf/Anmietung für wichtig bzw. für sehr wichtig halten.
Unterschieden wird zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Der Bedarfsausweis dokumentiert allle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Dabei wird eine rechnerische Bilanz erstellt, die das Gebäude als Gesamteinheit betrachtet.
Grundlage für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis ist sowohl der Primärenergiebedarf als auch der Endenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf gibt die energetische Qualität des Gebäudes und der Heizungsanlage an, aber auch wie umweltfreundlich und effizient die für Heizung und Warmwasser benötigte Energie erzeugt wird. Der ebenfalls dargestellte Endenergiebedarf weist die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasser aus. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch die energetische Einordnung auf dem farbigen Bandtacho und dem Vergleich mit Gebäude-Energiestandards - grün entspricht Neubaustandard, rot unsaniertem Altbau.
Die gebäudebezogene Ermittlung des Energiebedarfs schließt die Einflüsse der unterschiedlichen Heiz- und Lüftungsgewohnheiten der Bewohner aus und ist damit nutzerunabhängig.

farbiges Bandtacho beim Energiebedarfsausweis
Vor- und Nachteile beim bedarfsorientierten Energieausweis
In diesem wird der Verbrauch an Brennstoffen wie Erdgas, Erdöl, Strom oder Holzbrennstoffen erfasst. Um den Ausweis ausstellen zu können, müssen die Gebäudenutzflächen gem EnEV - oder auch die Wohnflächen multipliziert mit dem entspr. Faktor - erfasst werden. Des Weiteren sind die Energieverbräuche von mindestens drei vollständigen Kalender- oder Abrechnungsjahren vorzulegen bzw. zu ermitteln. Die Enegieverbräuche werden witterungsbereinigt und gemittelt. Die Daten können durch den Eigentümer angegeben oder durch qualifizierte Fachleute erhoben werden. Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten ist ein verbrauchsorientierter Ausweis nur zulässig, wenn das Gebäude den energetischen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, diese Einschränkung gilt nicht in der Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch die energetische Einordnung auf dem farbigen Bandtacho und dem Vergleich mit Gebäude-Energiestandards - grün entspricht Neubaustandard, rot unsaniertem Altbau.

farbiges Bandtacho beim Energieverbrauchsausweis
Vor- und Nachteile beim verbrauchsorientierten Energieausweis